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Anspruch auf Härtefallregelung
Unzumutbare Belastung
Antrag Härtefall Zahnersatz
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Antrag Härtefall
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Gesetzlich Versicherte werden beim Zahnersatz von den Eigenanteilen für zahnersatzleistungen weitgehend befreit wenn sie unzumutbar belastet werden.
Eine unzumutbare Belastung liegt dann vor, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen (stand 2008) die Grenzen:
1 Person: 994 Euro,
1 Personn mit einem Angehörigen :1366,75 Euro
und für jeden weiteren Angehörigen plus 248,50 Euro)
nicht übersteigen.