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Die Krankenkasse wird über den Antrag eine Entscheidung treffen, entweder es kommt die Härtefallregelung in Betracht, oder wenn die Einkommensgrenzen leicht überschritten werden die gleitende Härtfallregelung in Betracht. Sollten sie mit der entscheidung Ihrer Krankenkase nicht einverstanden sein ist ein Widerspruch gegen den Bescheid möglich.