Arbeitslose, Hartz 4 Empfänger, ALG II Empfänger, Geringverdiener, Auszubildende, Alleinerziehende Elternteile Schüler und Umschüler Rentner Frührentner Krankengeldempfänger Haushalte mit geringem Einkommen Personen mit privater Insolvenz
Bei Sozialhilfebeziehern, Arbeitslosengeld II-Beziehern und Bafög Beziehern wird vorrausgesetzt dass sie unzumutbar belastet sind, deshalb erfolgt in diesen Fällen keine Einkommensprüfung.Das gilt auch für in einem Heim untergebrachte Versicherte, wenn die Unterbringungskosten ganz oder teilweise von einem Träger der Sozialhilfe übernommen weden. Eine Heimunterbringung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn der Betroffene in dieser Einrichtung regelmäßig übernachtet. Die Antragsstellung erfolgt über die Zahnarztpraxis mit dem Heil- und Kostenplan der unseren Kostenvoranschlag enthalten sollte. Oft sind die Krankenkassen bereit wenn ein günstiges Zahnersatzangebot vorliegt die Kosten ganz zu übernehmen. In einigne Fällen besteht auch die Möglichkeit das die Kosten für eine Edelmetalllegierung voll von der Krankenkasse getragen werden.