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Härtefall Zahnbehandlung |
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Eine unzumutbare Belastung liegt dann vor, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen (stand 2008):
für 1 Person: 994 Euro,
für 1 Personn mit einem Angehörigen :1366,75 Euro
und für jeden weiteren Angehörigen plus 248,50 Euro)
nicht übersteigen. Dann haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Härtefallregelung zu stellen. Der Antrag wird direkt bei der zuständigen Krankenkase gestellt. Da jede Krankenkasse ein eigenes Formular verwendet können wir nur empfehlen sich bei der Krankenkasse nach dem Formular zu erkundigen. Der Antrag (zusammen mit dem heil-und Kostenplan) kann auch formlos gestellt werden, sollte dann folgende Angaben beinhalten:
Vollständige Angaben des Antragstellers, Anzahl der Personen im Haushalt, Einkünfte des Haushalts ( Belege als Kopie beifügen),
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Antragsformular Härtefall |
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Mit dem Antragsformular können Sie eine über die Festzuschüsse hinausgehende Kostenübernahme beantragen, wenn Sie ansonsten unzumutbar belastet würden. Bitte füllen Sie diesen Antrag aus und senden ihn zusammen mit den Nachweisen ( Kopien)über Ihre Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt an Ihre Krankenkasse. Zu den Bruttoeinnahmen gehören z. B. Lohn/Gehalt aus einer Beschäftigung, Abfindungen, Rente, Arbeitslosengeld, Einkünfte aus Gewerbebetrieben, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Kurzarbeitergeld, Mieten und Pachten, Unterhaltszahlungen. Formular Härtefallantrag [26 KB]
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